Frequenzzuteilung RegTP - MBF-MYCA

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Frequenzzuteilung RegTP

Tipps und Tricks > SRC-See- und UBI-Binnen Funk

Hier können Sie ein Muster eienr Frequenzzuteilung laden und ansehen.

Seefunk/Binnenschifffahrtsfunk

Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig.

Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen nach § 66 Telekommunikationsgesetz in der Form der nach der VO Funk international anerkannten Urkunde (Ship Station Licence).

Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, MMSI und ATIS-Nummern, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für See- und Schiffsfunkstellen zugeteilt wurden, sind weiterhin gültig. Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist nicht vorgesehen. Die vor dem 1. Juni 2013 ausgestellten Urkunden bleiben bis zur Beantragung einer Änderung der Nummernzuteilung gültig.

Für ortsfeste Funkstellen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind auch weiterhin individuelle Frequenzzuteilungen erforderlich.

Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Zuteilung und Nutzung von Nummern und Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Hamburg zuständig.

Bundesnetzagentur - Außenstelle Hamburg
Sachsenstr. 12 und 14
20097 Hamburg
Tel.: 040 23655-0
Fax: 040 23655-182
E-Mail: seefunk@bnetza.de

Hinweis: Der Text wurde von den Seiten der Bundesnetzargentur übernommen

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