Fahr-/Vorfahrtsregeln
Die aktuelle Gesetzeslage ist in der Binnenschifffahrtsordnung beschrieben. Im Kapitel 6 - FAHRREGELN gibt es diverse Unterkapitel mit Detailbeschreibungen.
Im Straßenverkehr gilt rechts vor links, immer und für jeden, unabhängig von der Größe des Verkehrsteilnehmers. Das ist auf dem Wasser etwas anders! Während im Straßenverkehr ein LKW ein Fahrrad an einer Rechts vor Links Kreuzung die Vorfahrt gewähren muss hat die Berufsschifffahrt (z.B. Frachter, Fähren, Hotelschiff,...) gegenüber einem Sportboot immer Vorfahrt!
Dennoch gelten ähnliche Vorfahrtsregeln die bei gleichen Bootstypen zur Anwendung kommen z.B. "Rechts vor Links" oder in der Seemannssprache "Backbordbug vor Steuerbordbug"!
Nachfolgend die komprimierte Ableitung:
Ausweichpflichtige Kleinfahrzeuge (z.B. Schlauchboote, Motorboote,...) müssen beim Begegnen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord (rechts) richten; falls diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will; außerdem kann diese Absicht durch vorgesehenen Schallzeichen angezeigt werden.
Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang!
Wenn es aus Nautischen Gründen nicht möglich ist rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen ist auch Backbordseitiges Ausweichen möglich. Dies muss rechtzeitig Angezeigt werden.
Das vorbeifahren an schwimmenden Personen MUSS in ausreichendem Abstand und OHNE Belästigung z.B. durch Wellenschlag von Statten gehen.
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (z.B. Motorboot) müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (z.B. Segelboot) ausweichen die weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren.
Zwei Kleinfahrzeuge (z.B. Schlauchboote) mit Maschinenantrieb, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:
a. wenn sie sich auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, muss jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, dass es an der Backbordseite des anderen vorbeifährt; also wie im Straßenverkehr!
b. wenn sich ihre Kurse kreuzen, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat
(also rechts vor links wie im Straßenverkehr). Das gilt auch für zwei Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb,
die nicht unter Segel fahren.