Binnen
Sportbootführerschein Binnen
Bedarf:
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent* vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.
Dauer:
Theoretische Ausbildung4 Abende à 2,5 StundenLehrmaterial wird bereitgestellt (EURO 15,–)
Praxis:
Für die praktische Ausbildung sind 2-3 Fahrstunden erforderlich. Das reicht für die Prüfung aber niemals für den Alltag!
Man lernt Schönwetteranlegen, Mannüberbordmanöver und kursgenaues Fahren. Eine Schleuse wird man dabei nicht zu Gesicht bekommmen! Das muss man sich, wenn man die Prüfung geschaft hat, selbt beibringen. Auch Überholen, Slippen, Abschleppen, Ankern, Festmachen an Stegen usw. gehört nicht zum Prüfungsumfang in der Praxis!
Aufwand:
Man sollte zusätzlich mindestens 20-30 Std. Lernzeit für Daheim einplanen.
Kosten:
Theoretische Ausbildung ca. 80€
Lehrmaterial ca. 20€
Fahrstunde ca. 35€/Schulstd. 45Min.
Arztatest ca. 10€
Prüfungsgebühren ca. 45€
Lichtbild, usw. ca. 10€
Schulen Empfehlung:
Meine gesamten Ausbildungen habe ich beim Nautic Club Nürnberg e.V. gemacht und war rundum zufrieden.
Kontakt: www.nautic-club-nuernberg.de
Tipps für den Sportbootführerschein:
Hier finden Sie z.B. kostenfreie Online Trainer www.tim-koester.de oder www.nordwind-yachting.de/learning
* Tipps für den Bodensee:
Schifffahrtsamt - Ferienpatent für den Bodensee.
Was ist ein Ferienpatent? Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat (z.B. Der Sportbootführerschein Binnen), kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Ausländische Scheine können nicht anerkannt werden.
Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Sie darf höchstens auf die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres erteilt werden.
Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. Die Anerkennung ist mit einem formlosen Antrag unter Beifügung des amtlichen Befähigungsnachweises (Urschrift oder Ablichtung) bei der zuständigen Behörde am Bodensee zu beantragen.
Im Antrag sind die genaue Anschrift und der Zeitraum für die befristete Anerkennung anzugeben. Für den Erwerb der Anerkennung gilt das entsprechende Mindestalter der jeweiligen Kategorie.
Dies bedeutet:
das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren, das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.
Die Gebühr für die Anerkennung beträgt ca.24 Euro.